Kreativagentur, Full Thinking, Kommunikation
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme unserer Kommunikationskonzepte und Grafik-Designs für Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen teilen wir Ihnen schriftlich oder per E-Mail mit. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen uns, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwenden Sie entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; Ihre AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben. Abweichungen sind also nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen uns vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind die durch uns freiberuflich angebotenen Werke und Dienstleistungen im Bereich des Designs von Printprodukten, Webdesign und Gestaltung, Programmierung, Lichtbilder, sowie Marketing. Die wesentlichen Merkmale entnehmen Sie Ihrem individuellen Angebot.
(2) Wir bieten keine Rechtsberatungen an, insbesondere nicht zum Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht oder Medienrecht. Im Bedarfsfalle sind Sie gehalten, sich externen Rechtsrat einzuholen. Auch nehmen wir keine Schutzrechtsanmeldungen für Sie vor.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Sie kontaktieren uns über unser online Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder persönlich und schildern Ihr Anliegen, damit wir Ihnen nach Ihren Vorgaben ein individuelles, auf Sie abgestimmtes, Angebot unterbreiten können. Sie erhalten dann von uns ein verbindliches Angebot (= Angebot im Sinne des § 145 BGB).
(2) Sie können uns dann ausdrücklich in Textform beauftragen. Erst mit diesem Auftrag kommt der Vertrag zwischen uns zustande.
(3) Für Kaufleute im Sinne des § 1 HGB gilt: Wir übersenden Ihnen ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, das bezugnimmt auf mündliche Vertragsverhandlungen oder solche in Textform. Wenn Sie hierauf nicht unverzüglich antworten, gilt Ihr Schweigen als Annahme im Sinne des § 362 HGB.
§ 4 Ablauf der kontinuierlichen Zusammenarbeit
(1) Die Erstellung der Designs erfolgt nach Ihren konkreten Wünschen.
(2) Ist vereinbart, dass wir zunächst ein Konzept für ein Design erarbeiten, entwerfen wir dieses für das konkret beauftragte Werk. Sie gestehen uns grundsätzlich Gestaltungsfreiheit zu, es sei denn, Sie erteilen im Vorfeld bindende schriftliche Vorgaben. Die genaue Anzahl der vorzulegenden Vorschläge wird im Rahmen des individuellen Vertrages bestimmt. Sollten mehrere Konzeptvorschläge vereinbart sein, müssen keine weiteren Konzeptvorschläge unterbreitet werden, wenn Sie zuvor bereits einem bestimmten Vorschlag schriftlich zugestimmt haben. Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen sind Sie verpflichtet, den von Ihnen gewünschten Vorschlag innerhalb von 7 Tagen uns gegenüber schriftlich freizugeben, bzw. eventuelle Modifikationswünsche möglichst präzise zu äußern. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale der Konzeptvorschläge, können wir nach Ablauf der Frist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit Erstellung des Werks fortfahren, oder den Vertrag entsprechend § 643 BGB kündigen. Lehnen Sie den freigegebenen Vorschlag in jeweils wesentlich geänderter, Ihren Wünschen Rechnung tragender, Version mehr als 3-mal ab, so haben wir das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase angemessene anteilige Vergütung zu verlangen. Nach endgültiger Freigabe eines Konzeptvorschlags erstellen wir auf dessen Grundlage das Werk im vertraglich vereinbarten Umfang.
(3) Wenn Beratungs- und Optimierungsleistungen Gegenstand unseres Vertrages sind, beraten wir Sie nach ausführlicher Schilderung Ihrer Optimierungswünsche oder des Beratungsbedarfs im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragestellungen. Wir dokumentieren die daraus gewonnenen Erkenntnisse und empfehlen mögliche Lösungen und setzen diese entsprechend Ihrer Vorgaben um. Sie entscheiden über die zu erbringenden Leistungen und das weitere Vorgehen.
(4) Modifikationen, die den Vertragsinhalt ändern und/oder das geplante Budget überschreiten, werden von uns in Briefing- und Besprechungsprotokollen festgehalten und an Sie übermittelt. Wenn Ihrerseits kein Einverständnis besteht, müssen Sie binnen 3 Werktagen widersprechen. Soweit sich der ursprüngliche Vertrag hierdurch ändert, werden wir dies im Protokoll kenntlich machen und bestätigen (kaufmännisches Bestätigungsschreiben). Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, müssen Sie diesem Bestätigungsschreiben binnen 3 Werktagen widersprechen.
§ 5 Allgemeine organisatorische Absprachen
(1) Die vereinbarten Leistungen erbringen wir für Sie während unserer üblichen Geschäftszeiten.
(2) Beide Parteien benennen Ansprechpartner für das jeweilige Projekt. Ein Ausfall oder Wechsel der Ansprechpartner ist der anderen Partei unverzüglich anzuzeigen.
(3) Termine sind verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt oder in Dokumentation bzw. Briefing- oder Besprechungsprotokollen festgehalten sind.
(4) Für beide Parteien gilt: Soweit ein Termin nicht eingehalten werden kann, ist der jeweils andere Vertragspartner unverzüglich ab Kenntnis zu informieren.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Sie verpflichten sich, uns die für Planung, Konzeption und Umsetzung notwendigen Unterlagen fristgemäß zur Verfügung zu stellen. Termin und Art der Unterlagen ergeben sich aus den Besprechungs- und Briefingprotokollen.
(2) Sie verpflichten sich, die für die Erstellung eines Werkes ggf. erforderlichen und für den Zweck ausreichenden Nutzungsrechte auf eigene Rechnung von Dritten zu erwerben und den Lizenzumfang mitzuteilen.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Wir verpflichten uns, über alle uns im Rahmen unserer Tätigkeit für Sie auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren.
(2) Wenn Sie es ausdrücklich verlangen, werden wir nach Vertragsbeendigung alle uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, löschen; auf vorheriges Verlangen haben wir Ihnen zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an Sie herauszugeben oder auf Ihr Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten. Diese Vereinbarung hat keine inhaltliche Auswirkung auf etwaige Lizenzen.
(3) Ebenso verpflichten Sie sich, die von uns erhaltenen Unterlagen, insbesondere Ideen, Konzepte, Bilder, Texte und Gestaltungen, die nicht offenkundig sind, auch nach Ablauf des Vertrages oder Beendigung der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln.
§ 8 Leistungszeit und Kündigung bzw. Abbruch und Stornierung
(1) Die vereinbarten Entwürfe, das fertiggestellte Werk, sowie die vereinbarten Dienstleistungen haben wir Ihnen innerhalb der jeweils vertraglich vereinbarten Frist vorzulegen bzw. durchzuführen.
(2) Die Nichteinhaltung dieser Termine ist dann unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten durch Sie beruht.
(3) Beide Parteien können den Vertrag bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beenden, insbesondere wenn wir die weitere Erfüllung ablehnen, Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommen oder Sie fällige Abschlagszahlungen nicht leisten. Die Beendigung des Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Fristsetzung voraus, es sei denn, die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Partei abgelehnt worden.
(4) Sie können den Vertrag darüber hinaus ohne wichtigen Grund- im Falle eines zu erstellenden Werkes auch vor dessen Fertigstellung kündigen und beenden. Hiervon bleibt unser Vergütungsanspruch jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für Sie vorgesehenen Kapazitäten.
(5) Bei wirksamer Beendigung des Vertrages durch Sie gehen die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an bereits erstelltem Material, sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon, gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen, auf Sie über.
§ 9 Abnahme und Beanstandungen
(1) Sofern ein durch uns erstelltes Werk Gegenstand des Vertrages ist, gilt folgendes:
(2) Nach Mitteilung der Fertigstellung des Werks sind Sie innerhalb von 10 Werktagen zu ihrer Abnahme verpflichtet. Beanstandungen sind uns gegenüber binnen dieser Frist in Textform zu erklären und detailliert auszuführen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn Sie die Abnahme nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Fertigstellung des Werks unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert haben. Für Eigenschaften, die auf den vertraglichen Spezifikationen sowie einem freigegebenen Konzept beruhen, sind Beanstandungen ausgeschlossen.
(3) Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen, tritt an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.
(4) Wir sind jederzeit berechtigt, Ihnen Teile des Gesamtwerks zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Sie müssen die Abnahme erteilen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Einmal abgenommene Teile können von Ihnen später nicht mehr abgelehnt oder eine Änderung diesbezüglich verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die Sie zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht kennen konnten.
§ 10 Zahlungsbestimmungen
(1) Die Preise bzw. das Budget ergeben/ergibt sich aus unserem Angebot. Unsere Vergütung erfolgt auf der Basis des tatsächlich anfallenden Zeit- und Materialaufwandes zzgl. ggf. Spesen und Reisekosten entsprechend unseres Angebots, es sei denn, wir haben eine Pauschalvergütung vereinbart. Sonderleistungen,
wie Umarbeitungen oder Änderungen von Reinzeichnungen, werden extra berechnet.
(2) Ist keine konkrete Vergütung vereinbart, gilt im Zweifel die Vergütung auch für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
zu zahlen sind.
(3) Die Rechnungstellung erfolgt:
• bei der Erstellung von Werken, wie Werbemitteln, Lichtbildern oder Webseiten nach der Abnahme bzw. Vollendung.
• bei der Erbringung von Dienstleistungen grundsätzlich nach Abschluss des Projektes, es sei denn, die Projekte dauern länger als 1 Monat. In diesem Fall stellen wir zum Ende eines Kalendermonats eine Rechnung über die in diesem Monat erbrachten Leistungen.
(4) Wir sind bei vertragsgemäßer Leistung berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen und auch Teilleistungen nach Erbringung bzw. Fertigstellung abzurechnen. Liegen besondere Gründe vor (z. B. Insolvenzbekanntmachung, verzögerte Zahlungen in der Vergangenheit), sind wir berechtigt, Vorkasse zu fordern.
(5) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.
§ 11 Copyright, Umfang der Nutzungsrechte bzw. Lizenzen
(1) Die Urheber- und Nutzungsrechte an von uns erstellten Werken, sowie deren Teilelemente liegen grundsätzlich bei uns. Die Bestimmungen des Urheberrechts gelten auch dann zwischen uns, falls die erforderlichen Schutzvoraussetzungen zweifelhaft sein sollten.
(2) Wir räumen Ihnen die Nutzungsrechte an den gelieferten Materialien in dem in unseren Angeboten beschriebenen Umfang ab dem Moment ein, in dem wir unsere Vergütung erhalten haben. Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt also in dem Umfang, in dem im konkreten Angebot eine Lizenz angeboten wurde. Von der Nutzungsrechtsübertragung ist grundsätzlich nie ein Bearbeitungsrecht umfasst. Sie dürfen unsere Designs nicht ohne unsere Einwilligung verändern.
(3) Ist die Übertragung von Nutzungsrechten nicht ausdrücklich geregelt worden, vereinbaren die Parteien für diesen Fall als Auffangregelung, dass der Auftragnehmer für sämtliche durch uns gelieferten Werke im Zweifel einfache Nutzungsrechte ab Vergütung (Zahlungseingang bei uns) eingeräumt bekommen hat, klarstellend wieder mit Ausnahme eines Bearbeitungsrechts.
(4) Unterlizenzen bedürfen unserer Einwilligung mit folgender Ausnahme: Die Parteien vereinbaren, dass die Nutzungsrechtsübertragung dieses Vertrages auch für mit Ihnen im Konzern verbundene Unternehmen gilt. Das heißt, Sie dürfen Unternehmen, an denen sie durch Gesellschaftsanteile beteiligt sind, bzw. Unternehmen, die an Ihnen durch Gesellschaftsanteile beteiligt sind, Unterlizenzen im Rahmen der hier vereinbarten Lizenz vergeben. In diesem Fall werden Sie uns darüber informieren.
(5) Wir haben grundsätzlich das Recht, als Urheber genannt zu werden, es sei denn es ist ausdrücklich abweichend vereinbart.
(6) Wir verpflichten uns ferner, Material frei von Rechten Dritter bzw. mit ausreichenden Nutzungsrechten im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks zu liefern. Nach unserer Wahl sind die Nutzungsrechte durch uns oder durch Sie direkt zu erwerben.
(7) Wir haften nicht für gesetzliche Ansprüche Dritter auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellen Sie uns auf erstes Auffordern frei.
§ 12 Dienstleistungen oder Werke Dritter
(1) Soweit es für die Durchführung des Vertrags notwendig ist, weitere externe Dienstleister hinzuzuziehen, kommt der Vertrag direkt zwischen dem Dritten und Ihnen zustande. Eine Rechnungsstellung erfolgt ebenso in der Regel direkt durch den externen Auftragnehmer, auch wenn der Vertrag auf Empfehlung durch uns zustande kommt.
(2) Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche direkt gegenüber diesem externen Dienstleister geltend machen müssen.
(3) Anderes gilt, wenn die Leistungen Dritter ausdrücklich in unserem Angebot aufgeführt sind und diese durch uns abgerechnet werden.
§ 13 Gewährleistung
(1) Sofern ein durch uns erstelltes Werk Gegenstand des Vertrages ist, gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Ist das Werk mangelhaft im Sinne des § 633 BGB, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen und im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern oder bei Selbstvornahme Ersatz der notwendigen Aufwendungen zu verlangen.
(2) Verlangen Sie Nacherfüllung, erfolgt diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder die Neuerstellung mängelfreier Werke.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bzgl. eines durch uns erstellten Werks beträgt 1 Jahr ab Abnahme oder, wenn nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist, ab Vollendung.
(4) Als Beschaffenheitsangaben gelten nicht: Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in allgemeinen öffentlichen Äußerungen.
(5) Kein Mangel ist es, wenn eine Webseite, die für Suchmaschinen optimiert wird, einen bestimmten Rang nicht für eine bestimmte Dauer einnimmt und entsprechend auffindbar ist, da alle Suchmaschinen ihre Technik und ihre Ranglistenberechnungen ständig verändern und somit die Ranglisten permanent variieren. Eine Garantie für einen bestimmten Rang oder Seite 1 der Suchmaschinenergebnisse geben wir nicht.
(6) Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, sowie Arglist.
• bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart.
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
§ 14 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart.
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(4) Sie garantieren, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Wir nehmen keine wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlichen Prüfungen des von Ihnen zur Verfügung gestellten Materials oder der von Ihnen gewünschten Links auf Internetauftritte Dritter vor.
(5) Sie stellen uns hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und verpflichten sich, uns die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen, wenn wir unserer Schadensminderungspflicht durch sachgerechte Behandlung des Falles genügt haben.
(6) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht, Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, sowie ähnliche Verstöße, die auf unserer Konzeption beruhen, haften wir nur, wenn sie durch die spezielle Ausgestaltung des Werks durch uns entstanden sind und auf von uns eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten Geschäftsmodell inhärent sind, haften wir nicht.
§ 15 Referenz
Wir sind auch nach Beendigung des Vertrags berechtigt, das für Sie erstellte Werk bzw. Abbildungen von diesem oder für Sie erbrachte Dienstleistungen auf unserer Webseite oder unseren Social-Media-Auftritten oder anderen Arten von Werbemitteln als Referenz aufzuführen. Wir sind berechtigt, für diesen Zweck u. a. auch Vervielfältigungen herzustellen und zu Eigen-Werbezwecken zu nutzen.
§ 16 Schlichtungsstelle
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung unter: ec.europa.eu/consumers/odr
(2) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher:innen-Schlichtungsstelle grundsätzlich bereit.
(3) Unsere E-Mail-Adresse lautet: info(at)xcite-me.de
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. Für Verträge, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Kassel.
(3) Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz, soweit Sie Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.